Gründungsfinanzierung 03. Jan 2023 Von André Weikard Lesezeit: ca. 2 Minuten

FDP plant Reform der Mitarbeiterbeteiligung

FDP-Wirtschaftsminister Christian Lindner hat einen Entwurf für zusätzliche Steuerprivilegien für Start-ups vorgelegt. Mitarbeiterbeteiligungen sollen deutlich später besteuert, Freibeträge angehoben werden.

Wenn die FDP-Pläne umgesetzt werden, könnten Start-ups attraktivere Beteiligungsprogramme für ihre Angestellten schnüren.
Foto: panthermedia.net/kues

Start-ups stehen häufig vor dem Problem, dass sie die hohen Gehälter von Konzernen nicht zahlen können. Stattdessen bieten sie Spezialisten oft Unternehmensbeteiligungen an. Der steuerliche Haken: Bislang müssen die Angestellten den Gegenwert der ihnen überlassenen Anteile verteuern. Und dass, obwohl sie noch gar nicht in der Lage sind, die Optionen zu Geld zu machen. Sie verzichten also nicht nur auf Gehalt, sondern zahlen Steuern unter Umständen bereits Jahre bevor ihnen Einkünfte aus dem Verkauf der Beteiligungen zufließen. Das Phänomen ist als „Dry-Income-Besteuerung“ bereits seit Längerem Gegenstand der Diskussion.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat nun ein Eckpunktepapier vorgelegt, um das Instrument der Mitarbeiterbeteiligung für Gründer attraktiver zu machen. So sollen die steuerlichen Freibeträge von bislang 1440 € jährlich auf 5000 € angehoben werden, wie das Handelsblatt berichtet.

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Pauschale Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligung könnte die Steuerlast erheblich drücken

Zudem soll die Pflicht, die Anteile zu versteuern, erst nach 20 Jahren fällig werden. Unter Umständen sind sogar noch längere Fristen möglich, „wenn der Arbeitgeber bereit ist, die Haftung für die anfallende Lohnsteuer zu übernehmen“, heißt es in dem Diskussionspapier. Zudem soll die Zahl der Unternehmen, die in den Genuss dieser vorteilhaften Besteuerung kommen, erhöht werden. Statt für Firmen mit maximal 250 Mitarbeitenden soll die Regelung künftig für Firmen mit bis zu 500 Angestellten gelten. Auch die Höchstgrenze für den Umsatz soll nach den Plänen der FDP von bislang 50 Mio. € auf 100 Mio. € angehoben werden.

Den richtigen Frühphasen-Investor finden

Der Entwurf sieht auch vor, die Erträge pauschal mit 25 % zu besteuern und damit in gleicher Höhe wie Kapitalerträge statt wie bislang mit dem in aller Regel wesentlich höheren Einkommensteuersatz. Der Finanzminister will damit die Gründerszene im internationalen Wettbewerb um Talente stärken.

Widerstand vom Koalitionspartner SPD

Dass die Vorschläge bei den Koalitionspartnern SPD und Grünen Anklang finden, ist allerdings zweifelhaft. Die SPD hatte sich bislang geweigert, weitere Sonderrechte für Start-ups einzuführen, und auch die Begründung angeführt, Mitarbeitende könnten mit Unternehmensbeteiligungen von zweifelhaftem Wert geködert und so um den ihnen zustehenden Lohn gebracht werden. Das Handelsblatt zitiert aus dem Lindner-Papier, es handle sich „bislang um interne Überlegungen im Bundesfinanzministerium“.

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