Gründungsfinanzierung 14. Okt 2022 Von Jens Gieseler Lesezeit: ca. 3 Minuten

So lassen sich Start-ups ihre Personalkosten vom Staat bezahlen

Das vergleichsweise unkomplizierte Verfahren der steuerlichen Forschungs- und Entwicklungsförderung ist im Ausland längst üblich. Auch in Deutschland wird es immer populärer.

Forschungsintensive Gründungen etwa aus der IT oder der Robotik sind die Adressaten der steuerlichen Forschungszulage, die es in Deutschland seit 2020 gibt.
Foto: PantherMedia / Gorodenkoff

Geld bedeutet vor allem für junge Unternehmen Zeit. Zeit, um eine Idee zur Marktreife zu entwickeln. Zeit, um weitere Kunden zu finden. Oder Zeit, um in die Gewinnzone zu kommen. Doch gerade Start-ups profitieren bisher kaum von der Projektförderung durch Land, Bund oder EU.

Seit Anfang 2020 gibt es aber die sogenannte Forschungszulage, die Gründer sogar noch rückwirkend für die beiden vergangenen Jahre beantragen können. Im Prinzip fördert der Bund damit die Personalkosten von Mitarbeitern in der Forschung und Entwicklung mit 25 %. Davon profitieren neben Start-ups besonders IT-Unternehmen und Betriebe, die mit hohem Personalaufwand schnell ihre Produkte entwickeln, weil sie oft agil arbeiten und während der Entwicklung kurzfristig auf erweiterte oder zusätzliche Kundenwünsche reagieren müssen. Eines dieser Unternehmen ist Enlyze aus Aachen. Das Softwarehaus macht mit seinen Programmen – einer Art BI-Tool für die Fertigung – Maschinen und Anlagen nach ihren Erfahrungen um 5 % bis 15 % effektiver.

Forschungszulage: weniger bürokratisch, schneller bearbeitet

Vorteile der Forschungszulage gegenüber der klassischen Projektförderung sind: Die Anforderungen an die Innovationsprojekte sind geringer, denn sie beinhalten angewandte, produkt- oder verfahrensbezogene Entwicklungen, die den technologischen Stand im Unternehmen übertreffen müssen. Zudem ist die Beantragung relativ unbürokratisch und schnell abgeschlossen – die Firmen wissen meist nach drei Monaten, woran sie sind.

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