Teilverkauf, Kredit oder Verkauf mit eingetragenem Wohnrecht: So machen Eigentümer ihre Immobilie liquide
Viele Senioren besitzen ein Haus oder eine selbstbewohnte Wohnung und wünschen sich mehr finanziellen Spielraum. Um das Vermögen locker zu machen, gibt es unterschiedliche Konzepte deren Vor- und Nachteile man kennen sollte.
Viele Senioren haben ein „Luxusproblem“: Sie besitzen ein Eigenheim, haben aber keine Liquidität, um jetzt mit viel Freizeit das Leben zu genießen oder den Kindern Startkapital zu schenken. „Durch die regelmäßige Instandhaltung der Immobilie und immer höhere Auflagen für die energetische Sanierung kann der finanzielle Spielraum sogar noch eingeengt werden“, weiß Andreas Görler, Vermögensberater bei Wellinvest, der Betreuungsmarke von Pruschke & Kalm, zudem zu berichten.
In dieser Situation liegt der Gedanke nah, das in der Immobilie gebundene Kapital liquide zu machen. Der Verkauf ist eine Möglichkeit. Doch die wenigsten Rentner wollen aus ihrem Zuhause ausziehen. Aber es gibt weitere Optionen, in der vertrauten Umgebung alt zu werden und dennoch mehr finanzielle Freiheiten zu haben. Die von unabhängigen Vermögensverwaltern häufig genannten Wege lauten: Teilverkauf, Verkauf gegen Wohnrecht und Beleihung mit Festzinsdarlehen.
Ein Teilverkauf ist für Eigentümer nur selten die beste Lösung
Beim Teilverkauf veräußern Eigentümer bis zu 50 % ihrer Immobilie und dürfen in dem Objekt wohnen bleiben. Letzteres garantiert ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht. Für die Nutzung des verkauften Teils fällt ein Nutzungsentgelt an. „Diese Quasimiete kann bis zu 5 % pro Jahr vom Wert des verkauften Teils betragen“, erklärt René Maushammer von TOP Vermögen. Oft werde das Entgelt in bestimmten Abständen an die Inflation angepasst. „Das kann zu einer deutlichen Erhöhung führen“, so der Berater. Auch die Instandhaltungskosten gehen zulasten des Teilverkäufers.
Immobilienteilverkauf: Liquidität zum hohen Preis
Ein späterer Verkauf des restlichen Teils ist zwar möglich, aber als Interessent bleibt oft nur der Käufer des ersten Teils übrig, „da kaum jemand eine Teilimmobilie erwerben will“, sagt Maushammer. „Der Teilverkauf ist zwar bequem, weil der Verkäufer sich um fast nichts kümmern muss und die Kosten für Notar, Objektbewertung und so weiter von dem Teilkäufer getragen werden“, betont auch Görler, aber eben auch mit Risiken verbunden. Auch deshalb warnt Thorsten Pötzsch, Direktor bei der Finanzaufsicht BaFin: „Ein Immobilienteilverkauf ist für Eigentümer selten die beste Lösung.“
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