Baubranche: Rapider Rückgang bei Auftragseingängen
Die Baubranche hat im April 16,8 % weniger Auftragseingänge verzeichnet als im Vormonat.
Die zunehmende Verunsicherung der Investoren im Zuge des Krieges in der Ukraine bekommt nun auch die Bauindustrie zu spüren. Der Hauptverband der deutschen Bauindustrie meldet auf Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamt für April einen realen Einbruch des Auftragseingangs im Vergleich zum März von 16,4 %. Damit sei das Orderplus des Vormonats aufgezehrt: Für den gesamten Zeitraum von Januar bis April werde nun ein reales Minus von 0,1 % ausgewiesen. „Wie von uns befürchtet, stellen die Investoren ihre Projekte aufgrund der unsicheren Lage und der starken Preissteigerungen zurück. Besonders betroffen waren im April der Wohnungsbau und der Straßenbau mit einem realen Ordereinbruch von 17,4 % bzw. von 13,6 %“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Bauindustrie, Tim-Oliver Müller.
Kräftigster Auftragsrückgang im Bau seit 2012
Einen kräftigeren Rückgang gegenüber dem Vormonat habe es zuletzt im November 2012 mit –20,1 % gegeben. Der Rückgang im Wohnungsbau sei – neben der Verunsicherung der privaten und gewerblichen Bauherren aufgrund der starken Preissteigerungen – auch auf einen Basiseffekt zurückzuführen, denn der Auftragseingang hatte im April 2021 um 36 % zugelegt. „Beim Straßenbau befürchten wir jedoch, dass die öffentlichen Auftraggeber und hier insbesondere die Kommunen schon auf die Investitionsbremse getreten sind. Die starken Preissteigerungen bei Bitumen und Asphalt haben die Projekte verteuert, was die Haushaltsansätze der Kämmerer sprengt“, fasst Müller die Situation zusammen.
Recycling: Wiederverwendetes Material macht die Baustelle flott
Bauindustrie machen Lieferengpässe und gestiegene Preise zu schaffen
Müller erklärt: „Wir appellieren an die öffentliche Hand, die Aufträge, die angesichts der zum Teil desolaten Verkehrsinfrastruktur dringend nötig sind, auch zu vergeben. Denn bei Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln wird das Risiko weiterer Preissteigerungen zwischen Auftraggeber und -nehmer fair aufgeteilt. Der Bund als Auftraggeber kommt uns jetzt mit der Neuauflage des Erlasses entgegen. Er gleicht unsere Verluste in Teilen aus. Das ist gut. Aber diese Klauseln müssen auch auf Länder- und kommunaler Ebene Anwendung finden.“
Stoffpreisgleitklauseln kommen zur Anwendung, wenn ein Bauunternehmen als Auftragnehmer keinen Einfluss auf die Entwicklung der Einkaufspreise für Baustoffe und ggf. Betriebsstoffe hat bzw. diese Preise und deren Entwicklung nicht im Voraus einschätzen kann. Der Bauwirtschaft machen Lieferengpässe und rasant gestiegene Preise für Materialien wie Stahl und Bitumen zu schaffen.