EU-Verordnungen 16. Jan 2015 Claudia Burger Lesezeit: ca. 3 Minuten

Firmen setzen auf Mitarbeiter-Screening

Daimler überprüft seit Dezember alle drei Monate, ob Mitarbeiter auf Terror-Sanktionslisten stehen. Auch andere Firmen tun dies bereits oder planen es zu tun. Als Rechtsgrundlage berufen sie sich auf EU-Verordnungen.

Datenschützer stehen Mitarbeiter-Screenings kritisch gegenüber.
Foto: panthermedia.net/GaudiLab

Betroffen sind etwa 280 000 Mitarbeiter beim Autokonzern mit Stammsitz in Stuttgart. Seit dem 12. November 2014 ist in einer Konzernbetriebsvereinbarung festgelegt, dass die Stammdaten aller Mitarbeiter künftig alle drei Monate gescreent werden. Name, Anschrift und Geburtsdatum der Arbeitnehmer werden mit Sanktionslisten der Europäischen Union und der USA abgeglichen. Betroffen sind auch Personen, die sich bei Daimler bewerben. Auch wenn unter dieser Betriebsvereinbarung die Leitenden Angestellten nicht erfasst sind, gelte der Datenabgleich auch für sie, lässt das Unternehmen wissen.

Sollte es beim Abgleich einen „Treffer“ geben, erfolgt eine erneute Prüfung, versichert eine Konzernsprecherin gegenüber den VDI nachrichten. Und betont, dass dies in anderen Unternehmen nicht der Fall sei. Bleibt es bei dem Verdacht, werde der Mitarbeiter freigestellt, das Entgelt werde nicht bezahlt und auf ein Treuhandkonto überwiesen. Der Mitarbeiter werde aber auch angehört und der Konzern berate ihn auch dabei, wie er von der Liste herunterkommen kann.

Die Konzernsprecherin betonte, dass Daimler damit lediglich EU-Vorgaben umsetze. Die EU sowie die USA hätten zwingende Gesetze zur Durchsetzung von Embargos und zur Terrorismusbekämpfung sowie entsprechende strikt zu beachtende Sanktionslisten (beispielsweise EG-VO 2580/2001, EG-VO 881/2002 und EU-VO 753/2011) erlassen. Personen, die auf diesen Listen stehen, dürften weder Gelder noch Produkte oder Dienstleistungen erhalten.

Alle Unternehmen seien verpflichtet, diesen Anforderungen nachzukommen und sicherzustellen, dass diese innerhalb ihres Verantwortungsbereichs eingehalten werden. Allerdings gebe es keine Ausführungsverordnung, das „Wie“ sei eben nicht geregelt. Aber: „Die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben kann zu strafrechtlichen Konsequenzen für das Unternehmen führen“, betonte die Daimler-Sprecherin. Die Vertraulichkeit aller Mitarbeiterdaten sei gewährleistet. Die Abgleichung erfolge durch eine kleine Gruppe innerhalb der Personalabteilung. Daimler habe sich nicht, wie andere Unternehmen, auf die Banken verlassen wollen, die ja auch zum Datenabgleich verpflichtet sind. „Die haben uns nicht schriftlich geben wollen, dass sie den Datenabgleich machen. Und es ist in Deutschland doch auch so: Das Gehalt muss nicht unbedingt auf das Konto des Arbeitnehmers gehen, das kann ja auch ein anderes Konto sein, aber wir stehen in der Verantwortung und haften für Fahrlässigkeit“, erklärte die Sprecherin.

Wenig zu hören ist von den Gewerkschaften, weil sie sich hier rechtlichen Gegebenheiten gegenübersehen, auf die sie keinen Einfluss haben. Die Betriebsräte vor Ort müssten hier gestaltend wirken, ein Anrecht darauf haben sie allerdings nicht, das Screening sei nicht mitbestimmungspflichtig. Bereits 2011 hat die IG Metall Modell-Betriebsvereinbarungen für den Datenabgleich ausgearbeitet. In einem Statement erklärte die Gewerkschaft gegenüber den VDI nachrichten zur Entwicklung bei Daimler: „Die IG Metall nimmt zur Kenntnis, dass global tätige Konzerne weltweiten Rahmenbedingungen unterliegen. Dazu gehört u. a. der Abgleich von Terrorlisten mit Personendaten. Das hat Auswirkungen auf Beschäftige und ihre persönlichen Daten. Der Schutz dieser Arbeitnehmerdaten ist für die IG Metall ein hohes Gut.“ Die Beschäftigten müssten vor falschen Verdächtigungen und dem damit einhergehenden „sozialen Tod im Netz“ geschützt werden. Dazu diene auch ein Abgleich der Daten unter Einbezug des Datenschutzbeauftragten, wovon der Betriebsrat regelmäßig in Kenntnis zu setzen sei. Im Falle eines falschen Verdachts müsse das Unternehmen eine schnelle Rehabilitation bewirken. „Die IG Metall begrüßt, dass der Betriebsrat von Daimler diese Punkte mit einer Betriebsvereinbarung umgesetzt und seine Mitbestimmungsrechte wahrgenommen hat.“

In wie vielen Betrieben der Datenabgleich erfolgt oder es eine Betriebsvereinbarung gibt, dazu kann die IG Metall keine Angaben machen. „Aber eigentlich betrifft das Thema ja jedes Unternehmen, das im Exportgeschäft tätig ist“, sagte eine IG-Metall-Sprecherin.

Auch andere Unternehmen überprüfen Daten der Mitarbeiter. Ford hat dazu auch eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Andere tun es ohne, Siemens beispielsweise, wie ein Sprecher erklärt. „EU- und US-Verordnungen enthalten Sanktionsbestimmungen, dass auf sogenannten Terror- bzw. Sanktionslisten aufgeführte Personen und Organisationen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Bei Siemens erfolgt vor jeder Gehaltszahlung ein Abgleich der Mitarbeiter/innen gegen diese Listen der europäischen und US-Behörden. Bereits bei der Einstellung eines Mitarbeiters erfolgt eine entsprechende Prüfung gemäß dieser Regelungen.“

Datenschützern ist das Screening in vielen Punkten ein Dorn im Auge, vor allem der Abgleich mit US-Listen, die auch in die EU-Listen einfließen. Auf der Internet-Seite anwaltauskunft.de ist beispielsweise zu lesen: „Problematisch befinden Juristen hier, dass sich Terrorverdächtige dagegen nur entgegen sehr hoher Hürden wehren können. Steht jemand etwa unberechtigterweise auf einer EU-Terrorliste, bleibt ihm einzig die Option, sich an den Europäischen Gerichtshof zu wenden.“

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