Arbeitgeberverbände 05. Jan 2024 Lesezeit: ca. 1 Minute

Viertagewoche in der Metallindustrie: Unternehmen erwägen Verlagerung ins Ausland

Die Metallindustrie warnt vor den negativen Folgen einer Viertagewoche, da viele Unternehmen eine Verlagerung ihrer Betriebe ins Ausland in Betracht ziehen.

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Viertagewoche in der Metallindustrie: Betriebe befürchten Auslandsverlagerungen und Standortnachteile.
Foto: PantherMedia / Pixel_B

Die Metall- und Elektroindustrie in Bayern äußert Bedenken bezüglich der Auswirkungen einer Viertagewoche auf Arbeitsstellen, Investitionen und Standortstabilität. Laut den Arbeitgeberverbänden vbm und Bayme haben 29 % der befragten Unternehmen angegeben, dass sie „Arbeitsplätze sicher ins Ausland verlagern“, falls dies umgesetzt würde. Zudem würden weitere 50 % dies als eine ernsthafte Option betrachten.

„Sicher und ausschließlich“ im Ausland investieren

In Bezug auf Investitionen zeigt sich ein ähnliches Muster: 22 % der befragten Unternehmen würden „sicher und ausschließlich“ im Ausland investieren, während weitere 55 % dies als eine ernsthafte Möglichkeit betrachten würden.

Metall- und Elektroindustrie: Gesamtmetall-Chef warnt vor Personalabbau und Tarifanpassungen

Bei der möglichen Einführung einer tariflichen Viertagewoche mit einer 32-Stunden-Woche, wie von der IG Metall vorgeschlagen, würden laut einer Umfrage 15 % der betroffenen Unternehmen definitiv die Tarifbindung aufgeben. Weitere 48 % würden dies als ernsthafte Option in Erwägung ziehen.

Arbeitskostensteigerung und Fachkräftemangel

Die beiden genannten Verbände haben im Dezember eine Befragung unter 396 Unternehmen mit insgesamt 376 250 Mitarbeitenden durchgeführt. Bertram Brossardt, der Hauptgeschäftsführer, betonte, dass eine Reduzierung der Arbeitszeit von 35 auf 32 Stunden bei gleichbleibendem Lohn zu einer Arbeitskostensteigerung von 9,4 % führen würde und zudem den bereits bestehenden Fachkräftemangel verschlimmern könnte. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass Mitarbeitende bereits jetzt das Recht auf Teilzeitarbeit haben.

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„Seit 2019 besteht darüber hinaus gesetzlich und tariflich ein Anspruch auf Brückenteilzeit mit Rückkehrrecht zur Vollzeit“, sagte Brossardt. (dpa/ili)

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