Bürokratieabbau 04. Jun 2024 Lesezeit: ca. 2 Minuten

GmbH gründen geht in 7 Werktagen, behauptet die Bundesregierung – stimmt das wirklich?

Ist Deutschland gründerfreundlicher als gemeinhin behauptet? Eine GmbH könne binnen weniger Tage gegründet werden, sagt die Regierung. Praktiker raten dazu, mehrere Wochen einzuplanen.


Foto: panthermedia.net/Miro-Novak


Von wegen Bürokratie. Wer in Deutschland eine GmbH gründen wolle, müsse dafür im Schnitt nur sieben Werktage veranschlagen, sagt die Bundesregierung. Und das zum Preis von gerade einmal 383 €. So steht es in einer  Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Der Informationsdienst „hib – heute im bundestag“ berichtet in seiner Ausgabe Nr. 361 vom Montag, 3. 6. 2024:

„Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist in sieben bis acht Werktagen möglich. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11487) auf eine Kleine Anfrage (20/11287) der CDU/CSU-Fraktion und bezieht sich dabei auf eine Erhebung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn aus dem Jahr 2019. Aufgrund der zwischenzeitlich eingeführten Möglichkeit der Gründung einer GmbH auf dem Wege des notariellen Onlineverfahrens dürfte sich diese Zeitspanne jedoch seitdem reduziert haben, heißt es in der Antwort weiter.“  Die Kosten beliefen sich, ebenfalls laut IfM Bonn, im Durchschnitt auf 383 €.

Der Weg zur GmbH: so schnell, so günstig?

Eine kurze Recherche zeigt: So schnell und so günstig wie in der Antwort der Bundesregierung geht es nicht immer.

Das Spektrum bei Zeitaufwand und Kosten ist breit. So wirbt ein Dienstleister online mit einem spektakulär anmutenden Paket zum Festpreis von nur 269 € und 24 Stunden bis zur Gründung. Ein anderer bietet eine Paketlösung für 637 € an, warnt aber vor tatsächlichen Kosten von bis zu 10.000 €, die entstehen können, und gibt die realistische Bearbeitungsdauer mit idealerweise vier bis sechs Wochen an. Und wie sieht es in der Praxis aus? Wir haben nachgefragt beim Verband Der Mittelstand, BVMW e.V., kurz BMVW.

BMVW zur GmbH-Gründung

Zeit und Kosten variieren, erläutert Sebastian Krauß, Vorsitzender der Kommission Steuern und Finanzen des BVMW:

Ohne Notar geht es nicht

Sebastian Krauß fasst zusammen, worauf es ankommt: „Es gilt, einen Notar zu finden, den Entwurf des Gesellschaftsvertrags zu würdigen, einen Beurkundungstermin durchzuführen und die Handelsregistereintragung abzuwarten. Erst mit der (konstitutiven) Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist die GmbH wirksam entstanden und der Gründungsvorgang abgeschlossen. Für den gesamten Prozess – von der Kontaktaufnahme mit einem Notar bis zur Handelsregistereintragung – 24 Stunden zu veranschlagen, halte ich für illusorisch“, so Krauß.

Engpass ist der Handelsregistereintrag

„Ich habe Ende letzten Jahres eine GmbH in Rekordtempo gegründet“, berichtet BMVW-Experte Krauß. „Hier sind zwischen Kontaktaufnahme und Handelsregistereintragung neun Werktage vergangen. Das Bottleneck stellt in der Praxis die Handelsregistereintragung dar.“ Hier müsse ein Registerrichter Zeit finden, sich den Vorgang vorzunehmen und einzutragen, so Kraß weiter. Die Dauer zwischen Handelsregisteranmeldung und -eintragung sei von Registergericht zu Registergericht unterschiedlich. „In Neuss dauert dieser Prozess ca. 14 Tage“, weiß Krauß.

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