Letzte Hürde für die Cannabis-Legalisierung: EU-Recht
In der Ampelkoalition ist man sich einig, dass Cannabis zu Genusszwecken legal werden soll. Das EU-Recht verbietet die gewerbsmäßige Produktion allerdings. Ein Kompromiss ist nicht in Sicht.
Karl Lauterbach ist sich selbst nicht so sicher. Der Bundesgesundheitsminister hat zwar den klaren Auftrag der Bundesregierung, Cannabis zu legalisieren. Immerhin hält der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition unmissverständlich fest: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.“ Wie genau sein Ministerium das bewerkstelligen soll, ist allerdings unklar. Denn die Rechtslage ist kompliziert – und schizophren.
„Es ist Sache der Mitgliedstaaten zu entscheiden, wie sie mit dem persönlichen Gebrauch von Drogen umgehen, einschließlich Cannabis“, teilt die EU-Kommission einerseits mit. Andererseits gilt seit 2004 ein sogenannter Rahmenbeschluss, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, den gewerbsmäßigen Anbau und Vertrieb illegaler Drogen – Cannabis ist ausdrücklich genannt – mit „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden“ Strafen zu belegen. Oder konkret: Die EU überlässt es zwar den Mitgliedstaaten, den Konsum freizugeben, Anbau, industrielle Verarbeitung, Handel und Vertrieb sind laut EU-Recht aber unionsweit verboten.
In den Niederlanden wird der Cannabisanbau nur geduldet, illegal ist er trotzdem
Das gilt so auch in den Niederlanden. Dort dürfen die bekannten Coffeeshops zwar bis zu 5 g Cannabis an Privatpersonen verkaufen – da die Produktion aber nach wie vor illegal ist, floriert die organisierte Kriminalität. Polizei und Gerichte dulden die Schattenwirtschaft.
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