Arbeitgeber muss auf Urlaubstage hinweisen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass Urlaubsansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. Fachanwältin Claudia Knuth erklärt, was es damit auf sich hat.
Krankheit, Mitarbeitermangel oder hohe Arbeitsauslastung – es gibt viele Gründe, aus denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit haben, ihren kompletten jährlichen Urlaubsanspruch auszuschöpfen. Das Bundesurlaubsgesetz sieht jedoch vor, dass nicht rechtzeitig genommener Urlaub verfällt beziehungsweise verjährt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich kürzlich mit mehreren solcher Fälle beschäftigt und dabei festgestellt, dass Urlaubsansprüche nur unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. Insbesondere müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Hinweispflichten beachten.
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