Arbeitszeit: Ob digital oder analog – „Rüstzeit“ ist zu berücksichtigen
Ist das Hochfahren des Computers am Arbeitsplatz Arbeitszeit? Und was ist, wenn man sich für die Arbeit eine besondere Kleidung anziehen muss? Zählt das Umkleiden zur Arbeitszeit? Antworten gibt Fachanwältin Claudia Knuth.
Im letzten Jahr hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass sich aus dem Arbeitsschutzgesetz eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergibt. Seitdem werden nicht nur technische Umsetzungsmöglichkeiten intensiv diskutiert, sondern auch, welche Zeiten überhaupt genau erfasst werden müssen. Dabei wird auch immer wieder thematisiert, ob die Arbeitszeit bereits ab dem Zeitpunkt erfasst werden muss, in dem die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter beginnt, seine Arbeitsmittel vorzubereiten. Dabei handelt es sich zwar meist nur um wenige Minuten pro Tag, diese können jedoch in Grenzfällen auch entscheidend dafür sein, ob die Voraussetzungen des Arbeitszeitrechts eingehalten wurden oder nicht. Weiterhin kann dies bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nach tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt werden, auf längere Zeiträume hochgerechnet auch einen finanziellen Unterschied machen.
Entgelt: Gleichheit höchstrichterlich angeordnet
Hochfahren des Computers und Vorbereiten der Maschinen und Geräte ist Rüstzeit
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