Bei Freistellung muss der Arbeitgeber zahlen
Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten gekündigt und freigestellt. Das Gehalt wird aber nicht gezahlt, weil der Mitarbeitende sich nicht bewirbt. Falsch. Das BAG ist eindeutig.

Foto: PantherMedia / animages
Alles aus der Welt der Technik
Angebot wählen und sofort weiterlesen
- Alle Beiträge auf vdi-nachrichten.com
- Monatlich kündbar
Oder werden Sie VDI-Mitglied und lesen im Rahmen der Mitgliedschaft Vn+.