Die Probezeit muss ab sofort „verhältnismäßig“ sein
Ein befristeter Arbeitsvertrag für ein Jahr und dann sechs Monate Probezeit? Damit ist jetzt Schluss. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde geändert.
Zum 1. August 2022 wurden Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) angepasst. Eine der wichtigen Neuerungen im TzBfG betrifft dabei die Frage nach der Wirksamkeit von Vereinbarungen über Probezeiten bei befristeten Arbeitsverträgen.
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