Keine Kündigung per Whatsapp möglich
Das Landesarbeitsgericht München bestätigte in einem kürzlich veröffentlichten Urteil, dass ein abfotografiertes und per Whatsapp zugesendetes Kündigungsschreiben die Form nicht wahrt. Warum das so ist, beschreibt Claudia Knuth, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei LUTZ | ABEL, in unserer Kolumne.
Um sich die Arbeit zu erleichtern, wollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber immer häufiger auf die elektronische Signatur zurückgreifen. Geht das auch bei einer Kündigung?
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