Kündigung von Low Performern ist möglich
Kürzlich entschied das Landesarbeitsgericht in Köln, dass einem Beschäftigten wegen Minderleistung gekündigt werden darf. Wie sieht es generell aus?
Ein Betrieb kann nur funktionieren, wenn alle Mitarbeitenden ein Mindestmaß an Produktivität erreichen. Arbeiten einzelne Personen zu langsam, muss dies durch Kolleginnen und Kollegen ausgeglichen werden und führt nicht selten zu Unmut am Arbeitsplatz. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber suchen daher oft nach Möglichkeiten, Low Performern wirksam kündigen zu können. Das Landesarbeitsgericht Köln hat dies kürzlich in einem Fall entschieden (LAG Köln, Urteil vom 3. 5. 2022, Az: 4 Sa 548/21). Generell sind zwei Formen der Kündigung möglich. Zu klären ist: Ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ineffizient, weil sie oder er nicht mehr leisten kann (personenbedingte Kündigung), oder liegt eine Minderleistung vor, weil die Person zwar kann, aber nicht leisten will (verhaltensbedingte Kündigung).
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