Karriere 14. Mrz 2024 Von André Weikard Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kununu-Urteil: Jobbewertungsportal nicht mehr anonym?

Ein Beschluss des OLG-Hamburg zwingt Kununu, die Verfasser von Arbeitgeberbewertungen mit ihrem Klarnamen zu nennen. Andernfalls muss die Bewertung gelöscht werden.

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Kununu kämpft vor Gericht um die Anonymität seiner Nutzer – und die Zukunft des eigenen Geschäftsmodells.
Foto: IMAGO/Funke Foto Services/Kerstin Kokoska

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (OLG) stellt das Geschäftsmodell des Jobbewertungsportals Kununu infrage. Geklagt hatte ein Unternehmen, das sich zu Unrecht schlechten Bewertungen ausgesetzt sah. Das Unternehmen argumentierte, um nachvollziehen zu können, ob die Kritik berechtigt sei, insbesondere, ob die Bewertung tatsächlich von einer Person stamme, die für das Unternehmen gearbeitet habe, müsse Kununu den Klarnamen der Person herausgeben. Das Gericht folgte dieser Argumentation (Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 8. Februar 2024, Az. 7 W 11/24).

Müssen Verfasser von Kununu-Bewertungen damit rechnen, dass ihre Anonymität aufgehoben wird?

Laut Beschluss des OLGs können Unternehmen in Zukunft verlangen, dass ihnen die Identität des Verfassers der Bewertung offengelegt wird. Im konkreten Fall hatte die betroffene Person gegenüber Kununu sogar anonymisierte Tätigkeitsnachweise vorgelegt und damit nachgewiesen, dass sie wirklich für das klagende Unternehmen gearbeitet hat. Dem Gericht reichte dies nicht. Die subjektive Kritik am Unternehmen beziehe sich immer auf einen konkreten Fall. Der könne nur dann überprüft werden, wenn für den Arbeitgeber nachvollziehbar sei, welche Person die Kritik geäußert hat. Für das Gericht trägt der Verfasser von Bewertungen daher das Risiko, dass seine Anonymität aufgehoben wird. In einer Stellungnahme von Kununu heißt es dazu: „Die Daten und Namen unserer Nutzer:innen sind sicher. Sie werden aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamburg nicht weitergegeben. Wir halten den Beschluss für abwegig und falsch und werden vehement dagegen vorgehen.“

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Wird es für Unternehmen künftig leichter, gegen schlechte Kununu-Bewertungen vorzugehen?

Arbeitgeber haben unter Berufung auf den OLG-Beschluss bessere Chancen, Bewertungen entfernen zu lassen. Erklärt sich der Verfasser der Bewertung nicht zu einer Offenlegung seiner Identität bereit, ist Kununu im Sinne des Urteils zu einer Löschung verpflichtet. Die Kanzlei Sterne-Advo, die auch im Präzedenzfall die Arbeitgeberseite vertreten hat, wirbt bereits mit dem Slogan: „Wir setzen negative Bewertungen schachmatt.“ Der Rechtsanwalt und Mitinhaber Jan Meyer nannte das Hamburger Urteil dann auch „revolutionär“.

Was bedeutet das Kununu-Urteil für die Jobplattform?

Entfällt die Anonymität der Bewertungen, müssen Kununu und vergleichbare Plattformen damit rechnen, dass weniger Arbeitnehmer bereit sind, ihren Arbeitgeber zu bewerten. Zudem stellt sich die Frage, wie aussagekräftig die existierenden Bewertungen sind, wenn davon ausgegangen werden muss, dass negative Einträge juristisch angegangen werden können. Entsprechend gefährdet das Kununu-Urteil letztlich das Geschäftsmodell der Jobbewertungsplattform. Das Unternehmen kündigte allerdings bereits an, das Urteil anzufechten. CEO Nina Zimmermann sprach gegenüber dem Onlinejournal „Gründerszene“ davon, sie werde „bis zur obersten Instanz kämpfen, wenn es sein muss“. Bei dem Hamburger Urteil handelt es sich um ein sogenanntes „einstweiligen Verfügungsverfahren“. Kununu setzt darauf, dass eine endgültige Entscheidung im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens anders ausfallen wird.

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Jede zehnte Kununu-Bewertung wird beanstandet

Bereits heute werden etwa 10 % der Bewertungen beanstandet, so Kununu. Das Unternehmen beschäftigt nach eigenen Angaben 30 Mitarbeitende, die den Beschwerden nachgehen. Die Unternehmen argumentieren juristisch bislang vor allem damit, die Bewertungen seien sogenannte „Schmähkritiken“ oder enthielten falsche Tatsachenbehauptungen. Beides lässt sich allerdings nur für einen Teil der Bewertungen nachweisen. Hat der Hamburger Kununu-Beschluss Bestand, kann künftig jede anonyme Bewertung angefochten werden.

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