Studie: Frauenquote wird fast erfüllt 15. Jan 2021 Von Claudia Burger Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mehr Aufgaben für Aufsichtsräte

Die zeitliche und inhaltliche Beanspruchung durch übernommene Aufsichtsratsmandate ist deutlich angestiegen. Das ergibt einer der Board-Indexe des Beratungsunternehmens Spencer Stuart. Und: Die Frauenquote wird in 90 % der Unternehmen erfüllt.


Foto: panthermedia.net/Edvard Molnar

Das beherrschende Thema der vergangenen Jahre in den Aufsichtsräten war laut Index die seit 2016 gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote. Für die Studie untersuchte Spencer Stuart alle Dax-30-Unternehmen sowie 38 Unternehmen aus M-Dax, S-Dax und Tec-Dax. Bei der Erfüllung der Frauenquote sind die Unternehmen im Vergleich zu 2018 nochmals einen Schritt vorangekommen. Insgesamt stieg der Anteil von Frauen von 3 % auf 35 % aller Mandate weiter an. Damit erfüllen mittlerweile 90 % der Unternehmen die gesetzliche Vorgabe.

Nur wenige Frauen sitzen dem Aufsichtsrat vor

Trotz dieser Entwicklung dominieren laut Board-Index weiterhin eindeutig Männer die deutschen Aufsichtsgremien. Nur bei wenigen Unternehmen sind mehr Frauen im Aufsichtsrat, als das Gesetz vorschreibt. Unter den untersuchten Unternehmen befinden sich zudem nur fünf mit einer Frau an der Aufsichtsratsspitze. „Die gesetzliche Frauenquote hat sich bei der Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden noch nicht stark ausgewirkt“, sagt Claudia Schütz, Mitglied der deutschen Board Practice von Spencer Stuart. „Wir gehen aber davon aus, dass sich dies in den kommenden Jahren mit der wachsenden Erfahrung weiblicher Aufsichtsräte ändern wird. Immerhin ist die Zahl der weiblichen Vorsitzenden im Vergleich zu 2018 bereits von drei auf fünf angestiegen.“ Im Dax-30 hat mit Henkel nur ein Unternehmen eine Frau an der Spitze des Aufsichtsgremiums.

Weniger Mitglieder, mehr Sitzungen und Ausschüsse

„Gleichzeitig sind insbesondere im längerfristigen Vergleich die Kontrollpflichten und Anforderungen an die Aufsichtsräte substanziell angestiegen“, sagt Ralf Landmann, Deutschland-Geschäftsführer von Spencer Stuart. Das ließe sich zum einen mit der Zahl der jährlichen Sitzungen belegen, die sich von durchschnittlich 4,6 im Jahr 2008 auf 7,1 im Jahr 2020 deutlich erhöht habe. Gleichzeitig habe sich die Größe der Aufsichtsräte seit 2010 von durchschnittlich 16 Personen auf 14 verringert. Die Kontrollarbeit verteilt sich laut Spencer Stuart also auf weniger Schultern. Praktisch alle Unternehmen hätten Sonderausschüsse eingeführt, im Schnitt seien es vier mit unterschiedlichen Funktionen und Sitzungszyklen. So erfordere etwa die Arbeit im Prüfungsausschuss, der den Jahresabschluss prüft sowie interne und externe Prüfungsberichte im Detail mit den Prüfern bespricht und für das Plenum fundiert vorbereitet, besondere Kenntnisse in Bilanzierungs- und Finanzfragen. Dringend geboten sei auch Branchen-/Sektorexpertise.Für einen Prüfungsausschuss stellen laut Index 97 % der Aufsichtsräte Mitglieder ab. Ein Risiko-Komitee findet sich dagegen nur bei 7 % der Unternehmen, und das seien ausnahmslos Finanzinstitute, die laut Kreditwesengesetz dazu verpflichtet sind. Fast die Hälfte aller untersuchten Unternehmen diskutiere zudem im Aufsichtsrat regelmäßig die Unternehmensstrategie, vor sechs Jahren waren solche Strategie-Meetings erst bei jedem dritten Unternehmen üblich.

Digitalkompetenz ist gesucht

Um geeignete Aufsichtsräte zu finden, haben laut Studie mittlerweile 93 % der Unternehmen ein Anforderungsprofil für Aufsichtsräte veröffentlicht. Managementerfahrung bleibt eine entscheidende Voraussetzung für die Berufung. Diese bringen laut Index 75 % der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat mit. Daneben spiele Erfahrung in Finanzfragen eine herausragende Rolle, 56 % erfüllen diese Anforderung. Dies sei ein Anstieg von 49 % im Vergleich zum Vorjahr . Dagegen ging der Anteil der Aufsichtsräte, die über Branchenerfahrung verfügen, um zwei Prozentpunkte auf 41 % leicht zurück. Technologie- bzw. Digitalkompetenz ist bei der Besetzung weiterhin gesucht. Mittlerweile erfüllt ein Drittel der Aufsichtsräte diese Anforderung. „Die Digitalstrategie nicht nur zu verstehen, sondern sie kompetent zu hinterfragen und im Vergleich zu Wettbewerbern einzuordnen und zu bewerten – das wird eine immer wichtigere Aufgabe des Aufsichtsrats“, sagt Landmann.

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