Recht und Industrie 4.0 04. Jun 2021 Von Martin Ciupek Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mustervertrag erhöht Rechtssicherheit auf digitalen Plattformen

Immer öfter arbeiten Unternehmen im Rahmen von digitalen Plattformen zusammen. Oft besteht Unsicherheit, was den rechtlichen Rahmen solcher Kooperationen angeht. Ein im Rahmen der Plattform Industrie 4.0 entwickelter Mustervertrag soll nun für mehr Sicherheit sorgen.


Foto: panthermedia.net/ake1150sb

Die Arbeitsgruppe „Rechtliche Rahmenbedingungen“ der Plattform Industrie 4.0 hat ihn diese Woche einstimmig verabschiedet: Nun steht der Mustervertrag als ein Zwischenergebnis für die rechtssichere Nutzung von Industrie-4.0-Plattformen bereit, der im Rahmen des vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Projekts „Industrie 4.0 Recht-Testbed“ entwickelt wurde. Betreiber und Nutzer von Industrie-4.0-Plattformen können diesen ab sofort von der Homepage der Plattform Industrie 4.0 herunterladen und in der Praxis nutzen.

Für viele Unternehmen dürfte es damit einfacher werden, sich rechtssicher an Industrie-4.0-Plattformen zu beteiligen. Denn Kooperationen in industriellen Netzwerken bedürfen stets einer vertraglichen Grundlage, welche die Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt. Industrielle Netzwerke organisieren sich meist über Plattformen, die ein Betreiber – alleine oder für ein Konsortium – verantwortet. Die Nutzer der Plattformen treten in Rechtsbeziehungen zum Betreiber und untereinander. Genau hier setzt der Mustervertrag an.

Plattformbedingungen regeln Beziehung

Diese Rechtsbeziehungen werden wesentlich durch Plattformbedingungen geregelt. Der Betreiber der Plattform benutzt diese als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur vertraglichen Grundlage der Nutzung. Gemeinsam mit dem Förderprojekt „Industrie 4.0 Recht-Testbed“ hat die Unterarbeitsgruppe „Recht-Testbed Industrie 4.0“ der Plattform Industrie 4.0, unter Federführung von Alexander Duisberg und Georg Borges, ein Muster für diese AGB entwickelt. Georg Borges, Direktor des Instituts für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes und Leiter der Unterarbeitsgruppe „Recht-Testbed“, sagt dazu: „Die Musterbedingungen sollen einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Betreibern und Nutzern der Plattform gewährleisten und für beide Seiten akzeptabel sein.“ Ein weiterer Vorteil für Plattformbetreiber und Nutzer: Sie sparen bei Anwendung des Mustervertrags Kosten für das Erstellen und Aushandeln eines Nutzervertrages.

Bedingungen für Betreiber und Nutzer

Die festgehaltenen Bedingungen eignen sich für Betreiber und Nutzer von Industrie-4.0-Plattformen jeglicher Branchen und Größenordnung. Insbesondere soll dieses Vertragsmuster kleinen und mittelständischen Unternehmen dabei helfen, eine vertragliche Grundlage ihrer Kooperationen zu gestalten. Der Mustervertrag enthält eine Rechtswahl des deutschen Rechts und geht entsprechend von der Geltung deutschen Vertragsrechts für die Nutzung der Plattform im Verhältnis zwischen Betreiber und Nutzer aus. Er steht auch auf Englisch zur Verfügung und kann von Unternehmen aus aller Welt genutzt werden. Rechtsanwalt Alexander Duisberg, Partner bei Bird&Bird LLP, sagt dazu: „Wir hoffen mit dem Muster, die Standardisierung von Vertragsbedingungen im Bereich Industrie 4.0 maßgeblich voranzubringen.“

Zum Hintergrund: Die Unterarbeitsgruppe „Recht-Testbed Industrie 4.0“ begleitet für die Plattform Industrie 4.0 das Förderprojekt „Industrie 4.0 Recht-Testbed“. In dem werden technische und rechtliche Grundlagen der Industrie 4.0 erforscht durch das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML (Konsortialführer), das Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik ISST, die Universität des Saarlandes mit dem Institut für Rechtsinformatik (IfR) sowie die Ruhr-Universität Bochum mit dem Horst Görtz Institut für IT-Sicherheit (HGI).

Der Mustervertrag ist verfügbar unter:

https://www.plattform-i40.de/PI40/Redaktion/DE/Downloads/Publikation/RTB%20-%20Mustervertrag.html

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