Pflicht von Beschäftigten bei Schnee und Eis
Müssen Arbeitnehmende auch bei Schnee und Eis pünktlich am Arbeitsplatz sein? Claudia Knuth, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Wirtschaftskanzlei LUTZ | ABEL, sagt, wie es ist.
Gerade im Winter können Schnee, Eis, Glätte und Tauwetter den Arbeitsweg für Beschäftigte zur besonderen Herausforderung machen. Aufgrund von Verkehrsstaus, glatten Straßen oder ausgefallenen Zügen steigt das Risiko, dass sie sich verspäten. Was gilt dann?
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