Wenn Mitarbeitende in der Probezeit erkranken
Gerade in der Coronapandemie kommt es immer wieder zur Situation, dass eine Probezeit durch Krankheit unterbrochen wird. Arbeitgebende können so die berufliche Eignung schlecht einschätzen. Wie lässt sich das ändern? Unsere Kolumnistin Claudia Knuth, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Wirtschaftskanzlei LUTZ | ABEL, nennt Maßnahmen.
Wird mit einem neuen Arbeitnehmer oder einer neuen Arbeitnehmerin eine Probezeit vereinbart, soll dies dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin in erster Linie ermöglichen, die Qualität der Arbeit zu bewerten.
Erkrankt der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin allerdings während der Probezeit über einen längeren Zeitraum, ist diese Bewertungsmöglichkeit stark eingeschränkt. Es gibt aber auch andere rechtliche Möglichkeiten.
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