EU treibt CO2-Grenzsteuer voran
Importeure von Stahl, Düngemitteln und Elektrizität könnten bereits ab Oktober verpflichtet werden, die Treibhausgasemissionen zu melden, die bei der Herstellung der eingeführten Ware angefallen sind. 2026 sollen Klimaschädiger dann zur Kasse gebeten werden.
Im Dezember vergangenen Jahres haben sich das EU-Parlament, der Rat der EU und die Europäische Kommission auf ein Eckpunktepapier zu einem CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) geeinigt. Nach dem Papier soll zukünftig bei der Einfuhr bestimmter Produkte in die EU eine CO2-Abgabe entrichtet werden. Ziel ist es, importierte Waren mit heimischen Produkten in Bezug auf die CO2-Kosten gleichzustellen. So soll das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen in andere Staaten minimiert werden.
Die CBAM-Verordnung soll nach den aktuellen Plänen zum 1. Oktober 2023 mit einer zweijährigen Übergangsphase in Kraft treten. In dieser Übergangszeit fallen nur Waren und Vorprodukte unter den CBAM, deren Produktion CO2-intensiv ist und damit ein hohes Risiko einer Verlagerung besteht. Dies betrifft neben Düngemitteln, Elektrizität, Wasserstoff und Zement insbesondre Produkte aus Aluminium sowie Eisen und Stahl. Importeure müssen in dieser Zeit die direkt enthaltenen Treibhausgasemissionen der importierten Produkte melden. Nach der Übergangsphase ab dem Jahr 2026 sind Importeure der betroffenen Waren dazu verpflichtet, CBAM-Zertifikate für die bei der Produktion freigesetzten Emissionen zu erwerben.
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Kostenlose CO2-Zertifikate sollen nach und nach aus dem Markt genommen werden
Gerade die Stahl- und Aluminiumindustrie sind CO2– bzw. energieintensiv. Innerhalb der EU müssen diese Industrien CO2-Zertifikate erwerben, die derzeit noch zu einem bestimmten Anteil kostenlos zugewiesen werden. Dieser Anteil soll bis zum Jahr 2034 auf null reduziert werden. Durch die finanzielle Mehrbelastung durch die CO2-Zertifikate sind europäische Aluminium- und Stahlproduzenten gegenüber nichteuropäischen Produzenten finanziell benachteiligt. Künftig müssen daher auf importierte Waren und Güter in dem Maße CBAM-Zertifikate erworben werden, wie auch europäische Produzenten CO2-Zertifikate erwerben müssen.
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Mit der Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus möchte die EU dafür sorgen, dass sich die strengen Klimaschutzvorgaben nicht zum Nachteil europäischer Firmen entwickeln. Die endgültige Fassung der CBAM-Verordnung muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.