Steuern 25. Apr 2023 Von Bernhard Köstler Lesezeit: ca. 3 Minuten

Gute Gründe für eine frühzeitige Abgabe der Steuererklärung 2022

In vielen Fällen winkt eine Steuererstattung für Angestellte, Gründer oder Unternehmer. Es lohnt sich also, die Ansprüche bald beim Finanzamt geltend zu machen und die teils üppige Finanzspritze zu kassieren. Diese Neuerungen machen eine frühe Steuererklärung für das vergangene Jahr besonders attraktiv.

Wer als Arbeitnehmer täglich wenigstens 18 km zur Arbeit pendelt, darf mit einer Steuerrückzahlung rechnen.
Foto: PantherMedia / Peter Jobst

Für die Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung 2022 gelten wieder neue Abgabefristen. Wer seine Steuererklärung 2022 ohne Hilfe eines Steuerberaters ausfüllt, muss diese per Elster bis spätestens 2. Oktober 2023 elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Ist ein Steuerberater mit dem Ausfüllen der Steuererklärung 2022 beauftragt, haben Unternehmer noch ewig Zeit. Das Finanzamt erwartet die Erklärungen 2022 in diesem Fall erst am 31. Juli 2024.

Verlustrücktrag nun auch für zwei Jahre möglich

Winkt für 2022 eine Steuererstattung, empfiehlt es sich, die Steuererklärungen so früh wie möglich ans Finanzamt zu übermitteln. Eine Erstattung kann aus verschiedenen Gründen in Betracht kommen. Zum einen, wenn der Gewinn niedriger als erwartet ausgefallen ist und zu hohe Steuervorauszahlungen für das vergangene Jahr geleistet wurden. Denkbar ist aber auch eine Steuererstattung in zurückliegenden Steuerjahren, wenn 2022 ein steuerlicher Verlust erzielt wurde. Und zwar darf neuerdings ein Verlustrücktrag in zwei zurückliegende Steuerjahre durchgeführt werden. Zunächst erfolgt ein Rücktrag auf das Vorjahr. Sollte noch ein Verlust übrig bleiben, wird der Restverlust ins zweite Jahr vor dem Verlustentstehungsjahr zurückgetragen.

Beispiel: Ein Ingenieurbüro in der Rechtsform einer GmbH ermittelt für 2022 wegen umfangreicher Investitionen einen Verlust (negatives Einkommen) in Höhe von 150 000 €. In der Körperschaftsteuererklärung wird ein Verlustrücktrag geltend gemacht. Im Jahr 2021 betrug das zu versteuernde Einkommen 10 000 €, im Jahr 2020 180 000 €. Folge: Zunächst erfolgt ein Rücktrag ins Steuerjahr 2021. Dadurch kommt es zu einer Steuererstattung von 1582,50 € (1500 € Körperschaftsteuer und 82,50 € Soli). Im zweiten Schritt wird der Restverlust von 140 000 € ins Jahr 2020 zurückgetragen. Es winkt für 2020 eine Erstattung von 21 000 € Körperschaftsteuer und eine Erstattung von 1155 € Solidaritätszuschlag.

Ein Verlustrücktrag ist nur bei der Einkommensteuer und bei der Körperschaftsteuer möglich. Ein Verlustrücktrag bei der Gewerbesteuer ist dagegen unzulässig.

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Betriebsprüfung durch das Finanzamt kann beim Unternehmensverkauf nützlich sein

Paywall

Die vorzeitige Abgabe der Steuererklärungen 2022 kann auch dann Sinn machen, wenn der Verkauf des Unternehmens geplant ist. Denn es lässt sich mehr Geld verdienen, wenn die Gewinnermittlung und die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens für 2022 vom Finanzamt abgesegnet sind. Noch besser wäre es für den geplanten Unternehmensverkauf, wenn eine Betriebsprüfung durchgeführt werden würde. Ob eine Betriebsprüfung geplant ist, kann oftmals den Steuerbescheiden der vergangenen Jahre entnommen werden. Steht in den Bescheiden der letzten beiden Jahre im Betreff „Dieser Bescheid ergeht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO“, ist mit Abgabe der Steuererklärung im dritten Steuerjahr regelmäßig mit einer Betriebsprüfung zu rechnen. Sollte das dritte Jahr die Steuererklärungen 2022 betreffen, sollten diese so schnell wie möglich ans Finanzamt übermittelt werden. Durch die Prüfung erhalten potenzielle Käufer des Unternehmens quasi vom Finanzamt testierte Unternehmenszahlen.

Freiwillige Steuererklärung noch für 2019 möglich

Oftmals hilft auch ein Blick in die Vergangenheit, um in dieser finanziell schwierigen Zeit vielleicht noch den einen oder anderen Euro an Steuererstattung rauszuholen. Wer in den Jahren 2019 bis 2021 noch nicht Unternehmer war, sondern als Angestellter arbeitete und noch keine Steuererklärung für diese Steuerjahre eingereicht hat, kann das jetzt noch nachholen. Denn für die freiwillige Steuererklärung gilt eine vierjährige Abgabefrist. Das bedeutet: Die Steuererklärung 2019 muss bis spätestens 31. 12. 2023 im Briefkasten des Finanzamts landen. Eine Steuererstattung winkt als Arbeitnehmer übrigens bereits, wenn man an 230 Arbeitstagen einfach 18 km zur Arbeit gefahren ist.

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Keine Steuern gezahlt und trotzdem Geld vom Finanzamt

Existenzgründer in der Form eines Einzelunternehmens bekommen möglicherweise sogar Geld vom Finanzamt überwiesen, selbst wenn sie wegen steuerlichen Anlaufverlusten im vergangenen Jahr keinen Cent Steuern bezahlt haben. Es winkt für das Steuerjahr 2022 auf Antrag zum einen die Energiepreispauschale für Erwerbstätige in Höhe von 300 €. Zum anderen winkt durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022 auf Antrag auch die Auszahlung einer Mobilitätsprämie. Haben Unternehmer mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags 2022 von 10 347 € für Ledige bzw. 20 694 € für zusammen veranlagte Steuerzahler im Jahr 2022 Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit einer einfachen Strecke von mehr als 20 km und Fahrten für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, zahlt das Finanzamt bei Abgabe einer Steuererklärung eine Mobilitätsprämie aus.

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