Photovoltaikanlage: Steuerfrei, Nullsteuersatz – oder doch nicht?
Die Bundesregierung hat die Besteuerung des Betriebs von Photovoltaikanlagen neu geregelt. Einspeisevergütung und Entnahmen für den privaten Stromverbrauch werden nicht mehr mit dem Einkommenssteuersatz belegt. Damit entfällt allerdings auch die Möglichkeit, Verluste geltend zu machen.
Das Jahressteuergesetz 2022, das im vergangenen Dezember veröffentlicht wurde, hatte eine Überraschung parat. Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt rückwirkend seit 1. Januar 2022 bei der Einkommensteuer die Steuerfreiheit. Diese Nachricht ist jedoch nicht für alle eine wirklich gute Nachricht. Denn wer sich auf dem Dach seines Eigenheims in den letzten fünf Jahren eine Photovoltaikanlage hatte installieren lassen, der hat in den ersten Jahren mit steuerlichen Verlusten und dementsprechend mit Steuererstattungen gerechnet.
Da stellt sich natürlich die alles entscheidende Frage: Hat man als Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Wahlrecht seit 1. 1. 2022? Kann ich bei steuerlichen Verlusten einfach Nein zur neuen Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG sagen? Die ernüchternde Antwort: Leider nein. Es besteht kein Wahlrecht. Erfüllt die Photovoltaikanlage die in § 3 Nr. 72 EStG genannten Voraussetzungen, verzichtet das Finanzamt auf die Anlagen EÜR und G zur Einkommensteuererklärung und belässt Einnahmen aus Einspeisevergütungen und Entnahmen für den privaten Stromverbrauch unbesteuert. Damit sind natürlich auch Verluste tabu.
Für diese Anlagen greift die Steuerfreiheit
Die zwingende ertragsteuerliche Steuerfreistellung greift für folgende Photovoltaikanlagen:
- für auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit laut Marktstammdatenregister einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kW (peak)
- für auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen je Wohn- oder Gewerbeeinheit mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 15 kW (peak)
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