Verluste aus Bitcoin-Spekulationen von der Steuer absetzen
Zuletzt ging es mit den Kursen von Kryptowährungen bergab. Wer Geld verloren hat, kann diese Verluste in der Steuererklärung geltend machen. Christof Beisel, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in der Hamburger Kanzlei Rose & Partner, erklärt wie.
VDI nachrichten: Herr Beisel, wie wird der Bitcoin in der Einkommensteuererklärung erfasst?
Christof D. Beisel: In der Einkommensteuererklärung des privaten Investors werden die unterjährigen Kryptowährungen in der Anlage SO erfasst. Hier sind alle Veräußerungserlöse sowie Anschaffungsvorgänge aufzuführen, die sich innerhalb eines Jahres ereignet haben. Auch Tauschvorgänge innerhalb der Einjahresfrist gelten als steuerliche Veräußerungsgeschäfte, wenn z. B. Bitcoins in Ether umgetauscht worden sind.
Welche Kosten werden als abzugsfähig anerkannt?
Zunächst die Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten wie Transaktionsgebühren der Kryptobörse. Dann sind die Veräußerungskosten als Werbungskosten zu erfassen. Zu den abziehbaren Werbungskosten gehören aber auch Aufwendungen für die steuerliche Beratung.
Verluste können nur mit zukünftigen Gewinnen aus Kryptotransaktionen verrechnet werden
Die unterjährigen Bitcoin-Transaktionen haben also Einfluss auf die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens.
Ja. Die sonstigen Einkünfte aus Kryptowährungen fließen zusammen mit den anderen steuerpflichtigen Einkünften, zum Beispiel aus Gewerbebetrieb oder aus nicht selbstständiger Arbeit, in das zu versteuernde Einkommen ein und erhöhen dadurch den individuellen Einkommensteuersatz. Verluste aus Kryptowährungen können im privaten Bereich aber nicht mit anderen positiven Einkunftsarten verrechnet werden, sondern nur mit zukünftigen Gewinnen aus Kryptotransaktionen.
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