Wer von den neuen Steuerklassen profitiert
Gesetzesvorhaben der Ampelkoalition wird umgesetzt. Ab 2030 sollen die Steuerklassen 3 und 5 wegfallen. Das soll für mehr Gerechtigkeit sorgen. Doch es gibt auch Kritik.
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Lange stand sie im Raum, nun soll das Gesetzesvorhaben der Ampelregierung Wirklichkeit werden: die Steuerklassenreform. Im Jahr 2030 soll sie in Kraft treten. Die Reform hatten SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart. Sie zielt darauf ab, die von Ehepaaren genutzte Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen und durch das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 zu ersetzen. So steht es im Entwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024.
Bisher: Monatlich mehr Netto vom Brutto
Bisher gilt: Entscheiden sich zusammenveranlagte Eheleute und Lebenspartner für die Lohnsteuerklassenkombination 3/5, so erhöhen sie als Paar ihr monatliches Haushaltsnettoeinkommen, wenn ihre Gehälter stark auseinanderklaffen. Derjenige, der mehr verdient, lässt sich dafür in Steuerklasse 3 einordnen, der andere in Steuerklasse 5. Das lohnt sich, sobald der Besserverdiener mindestens 60 % zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. In Steuerklasse 3 profitiert er etwa dadurch, dass alle Freibeträge – seine eigenen und die des Partners – von seinem höheren Einkommen abgezogen werden.
Beim Partner in Steuerklasse 5 fallen dann zwar deutlich höhere Abzüge an, insgesamt bleibt als Paar aber ein höheres Netto-Gesamteinkommen. So entsteht eine Ersparnis bei der monatlichen Vorauszahlung. Erst am Ende des Jahres wird dann die gesamte Jahressteuerschuld mit der Steuererklärung ausgeglichen.
Vor allem Frauen sollen profitieren
Mit dem Wegfall der beiden Steuerklassen soll nun eine größere Gerechtigkeit hergestellt werden. Denn oft ist der schlechter verdienende Teil eines Paares – meist die Frau – in Steuerklasse 5 eingruppiert. Die Reform soll daher die ökonomische Gleichstellung von Frauen stärken. Außerdem hofft die Ampelkoalition, dass durch Abschaffung der Kombination 3/5 mehr Frauen erwerbstätig werden oder ihre Arbeitszeit erhöhen.
„Mit der Überführung der Steuerklassen 3 und 5 in das Faktorverfahren für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner soll der Lohnsteuerabzug zum 1. Januar 2030 insgesamt vereinfacht werden“, heißt es im Gesetzentwurf. „Das neue Faktorverfahren ist einfach und unbürokratisch anwendbar und schafft mehr Fairness.“ So zahlt jeder Partner nur den Lohnsteueranteil, den er am gemeinsamen Einkommen hat.
Wirkung schwer abzuschätzen
„Die Wirkung auf die Beschäftigung von Frauen ist empirisch schwer abzuschätzen“, hatte indes Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin, bereits vor geraumer Zeit angemerkt. „Langfristig sollte die Reform der Lohnsteuer daher von einer umfassenden Reform des Ehegattensplittings flankiert werden.“
Kritik kommt auch von Lohnsteuerhilfevereinen: Millionen Ehepaare hätten durch die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 jeden Monat weniger Haushaltsbudget zur Verfügung, auch wenn die Steuerlast letztendlich unverändert bleibt. Die bisherige Kombination macht es durch das höhere monatlich verfügbare Einkommen leichter, die laufenden finanziellen Verpflichtungen wie Mietzahlungen oder Kredittilgungen zu erfüllen.