VW kündigt Haustarifvertrag
Volkswagen hat wie angekündigt die Beschäftigungsgarantie für die Belegschaft in Deutschland gekündigt. Doch der Betriebsrat hat in den anstehenden Verhandlungen noch einen Trumpf auf der Hand.
Volkswagen hat wie angekündigt mehrere Haustarifverträge mit der IG Metall aufgekündigt. Betroffen ist nicht nur die Beschäftigungsgarantie für VW-Mitarbeiter in Deutschland, sondern auch die Übernahmeverpflichtung für Azubis, Vereinbarungen zur Leiharbeit sowie der „Tarif Plus“ für Spezialisten und Führungskräfte. Damit ist der Weg frei für betriebsbedingte Kündigungen ab Sommer 2025.
Ende des aktuellen VW-Tarifvertrags setzt Schattentarif in Kraft
Die IG Metall macht jedoch darauf aufmerksam, dass mit dem Ende der Beschäftigungsgarantie eine Anhebung der Gehälter einhergeht. Denn durch die Aufkündigung des sogenannten „Zukunftstarifvertrags“ tritt eine ältere Vertragsregelung wieder in Kraft, ein sogenannter Schattentarifvertrag. Der gilt dann für rund die Hälfte der Belegschaft, nämlich jene, die vor 2005 die Beschäftigung bei VW aufgenommen haben. Der Schattentarif sieht eine um ein bis zwei Stunden höhere Wochenarbeitszeit vor – aber auch höhere Gehälter. Die IG Metall nennt neben dem vollen Entgeltausgleich für die erhöhte Arbeitszeit Sonderzahlungen wie zusätzliches Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Zuschläge für Mehr- und Samstagsarbeit. Außerdem stehen den Angestellten zusätzliche Pausen zu.
Betriebsbedingte Kündigungen bei VW ab Juli 2025 möglich
„Es käme also zu einer Entgelterhöhung als verrückt klingende Folge des Tarifangriffs der Arbeitgeberseite“, erläutert Betriebsrats-Chefin Daniela Cavallo in einer Botschaft an die Belegschaft. Die Gewerkschaft ist entsprechend zuversichtlich, mit Volkswagen doch noch zu einer Einigung zu kommen und betriebsbedingte Kündigungen noch vermeiden zu können. Die wären frühestens ab Juli 2025 möglich. Die IG Metall fordert in den nun anstehenden Verhandlungen nicht nur den Erhalt von Arbeitsplätzen und Werken, sondern auch 7 % mehr Gehalt.